Ich bin bestimmt kein paranoid veranlagter Mensch. Doch manchmal hat auch mein Vertrauen seine Grenzen. Gerade wenn es um vertrauiche Daten oder Kommunikationsmittel geht. Vor geraumer Zeit habe ich bereits über das Thema berichtet.
In besagtem Blogartikel ging es um die Abhörsicherheit vermeintlich sicherer DECT-Telefone, also Schnurlostelefone, die an Festnetz- oder Voice-over-IP-Anschlüssen (DSL-Telefonie) benutzt werden. Obwohl es sich um Digitalgeräte handelt, arbeiten diese nicht zwangsläufig mit Verschlüsselung, d. h. die Gespräche sind innerhalb der DECT-Reichweite mit relativ geringem Aufwand abhörbar. Doch selbt diesen Aufwand muss ein Bösewicht nicht betreiben, wenn er in einem Haus wohnt, das ich unlängst gesehen habe.
Im Keller gibt es wie in vielen anderen Mehrfamilienhäusern auch, einen Telefonverteiler. Soweit so gut. Wenn dieser Telefonverteiler jedoch unverschlossen, ja sogar jedermann zugänglich und offen zugänglich ist, hört der Spaß auf. Die beiden Bilder dokumentieren diesen Zustand.
Am gleichen Tag habe ich von einem befreundeten Anwalt einen Anruf erhalten, der mit einer Sache befasst ist, in der es um Urheberrechtsverletzung im Internet ging. Seine Mandantin hat diese Straftat sehr wahrscheinlich nicht begangen. Sie ist es jedoch, deren Anschluß laut Auskunft des zuständigen Providers zur fraglichen Zeit die relevante IP zugeordnet war. Ob es sich um ein unwissentlich unverschlüsseltes WLAN oder einen „offenen Telefonanschluss“ im Keller gehandelt hat, der es Fremden ermöglichte unter falscher Identität Straftaten zu begehen ist heute nur noch sehr schwer nachzuweisen …
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