„Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.“

Kein Witz, sondern tatsächlich der Werbeslogan eines großen Internet-Zugangsproviders. Die Praxis sieht jedoch für Manchen anders aus!

In unserer ach so geiz geilen Welt scheint es völlig aus der Mode gekommen zu sein, Absprachen, Termine und Vereinbarungen einzuhalten. Bei Einigen zählt nur noch der erzielte Umsatz, unabhängig von der erbrachten Leistung oder der Kundenzufriedenheit. Bei einem der größten Zugangsprovider wurde im März ein DSLanschluss bestellt.

Bis Mitte April tat sich zunächst erst mal gar nichts. Auf mehrfache Anfrage kam es dann zu einem Schaltungstermin, bei dem der Kunde anwesend zu sein hat. Sollte das nicht der Fall sein, wurde gleich eine Gebühr in Höhe von 59,90 € angedroht. Nicht hervor gegangen aus dem Schreiben ist, was denn passiert, wenn nichts passiert. Genau das ist schließlich eingetreten, denn weder ein Techniker hat sich gemeldet, noch wurde der Anschluss geschaltet. Der Tag Urlaub war umsonst genommen.

Auf Anfrage wurde in einem teuren Handytelefonat (11,00 €) mitgeteilt, dass es leider nicht geklappt hat. Man möge doch einen nuen Termin vereinbaren. Der neue Termin sollte dann plötzlich auch ohne die Anwesenheit des Kunden möglich sein. Der Termin verstrich und die Leitung war wieder nicht geschaltet. Nun wurde ein neuer Termin vereinbart, an dem die Anwesenheit des Kunden nicht wie im ersten Termin in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr sondern in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erforderlich sei.

Auch dieser Termin wurde vom Kunden mit Anwesenheit in seiner Wohnung wahrgenommen, was passierte war wieder, dass nichts passierte. Also weder ein Techniker hat sich gemeldet noch erfolgte die Schaltung des Vollanschlusses. Auf telefonische Anfrage teilte die Hotline mit, dass eine Auskunft momentan nicht möglich sei, weil die Server abgestürzt seien. Welch eine teure Erkenntnis für 8,00 € Telefonkosten!

Der Kunde nahm die grottenschlechte Leistung und Nichterfüllung des eingegangenen Vertrages zum Anlass, diesen wegen Nichterfüllung fristlos zu kündigen und finanzielle Ansprüche in Höhe von 119,80 € (2 x 59,90 €) für die zwei vergeudeten Urlaubstage geltend zu machen. Der Ausgang ist offen. Nun kann man Verständnis mit einem Not leidenenden Zugangsprovider haben, dass bei einer großen Anzahl von Kunden schon mal ein Koordinierungsproblem auftreten kann.

Die Dreistigkeit, vorab schon mal eine „Strafe“ von 59,90 € anzudrohen, 2 x vor dem Termin eine SMS zu senden, dass auch ja jemand in der betreffenden Wohnung anwesend zu sein hat, dass der Techniker bei Bedarf Zugang zur Telefondose hat, ist die eine Seite, die andere Seite ist, dass der Anbieter, nach dem von ihm selbst nicht wahrgenommen Termin nur 15,00 € Vergütung in Form einer Gutschrift anbietet, ist an Arroganz nicht zu überbieten.

Dass man seitens des Anbieters die nicht erfolgten Schaltungstermine auch noch in Rechnung stellt, ebenso wie die Gebühren für einen nicht geschalteteten DSL-Anschluss sei nur am Rande erwähnt. Auch für die Kündigung meinte man eine „Stornogebühr“ in Höhe von 129,95 € berechnen zu müssen.

Natürlich hat man es auch nicht versäumt, nach jedem telefonischen Kontakt eine Mail zu senden, wo man als Kunde die Zufriedenheit mit dem Service und / oder dem Mitarbeiter äußern darf.

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